Fachgutachten
Fachgutachten für starre Beläge und Untergründe (EN ISO/IEC 17024 zertifiziert)
Beschreibung
Sie haben ein Problem mit Ihrem Werk und kommen nicht mehr weiter? Wir unterstützen Sie mit sachverständiger Expertise in Form eines neutralen Zustandsberichts, einem Soll- Ist Vergleich zum technischen Stand oder einem Fachgutachten, (Privatgutachten) rund um das Thema starre Beläge und Untergründe – von der technischen Untersuchung bis zum Ergebnis der beantworteten Fachfragen. Fachgutachten für starre Beläge & Untergründe: Ob keramische Beläge, Naturstein, Mosaik, fugenlose Beläge (Spachtel-/Mineraloberflächen) oder Kunstharzbeschichtungen und deren Untergründe: Wir analysieren Schäden, Mängel und Abweichungen systematisch – immer im Zusammenspiel mit dem jeweiligen Untergrund (z. B. Beton, Zement-/Calciumsulfatestrich, Heizestrich, Altbelag, Abdichtungsaufbauten) und den gestellten Anforderungen. Vorgehen & Inhalt: - Erstgespräch mit Auftraggeber und Feststellung von gewünschtem Auftragsumfang. - Erste vor-Ort-Aufnahme der Situation und der Ausgangslage (Aufbau, Nutzung, Bauablauf, Schnittstellen) Für as Erstgespräch und die vor Ort Aufnahme fällt ein Unkostenbeitrag von 150.- CHF an. Kommt es zum weiteren Gutachter Auftrag, werden diese Kosten wieder gut geschrieben. Weitere Leistungen gemäss Offerte: Zielgerichtete Baumessungen je nach Fragestellung (z. B. Feuchte/Klima, Ebenheit, Haftung/Verbund, Schichtaufbau – soweit vor Ort möglich) Ursachenanalyse und nachvollziehbare Bewertung anhand anerkannter Regeln der Technik Schriftlicher Bericht inkl. Fotodokumentation und Messprotokollen, mit allenfalls konkreten Handlungsempfehlungen (Sofortmassnahmen, Sanierungsvarianten, Risikobeurteilung, nächste Prüfschritte) Optional: Begleitung der Mängelbehebung und Nachkontrollen
Umbuchung & Kündigung
Widerrufsbelehrung und Stornierungsbedingungen (Art. 97 ff. OR) Widerruf und Umbuchung: Terminbuchungen für Besichtigungen, Beratungen und Dienstleistungen können vom Auftraggeber bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn kostenlos widerrufen oder umgebucht werden. Der Widerruf bzw. die Umbuchung muss in Textform (E-Mail, SMS, schriftlich) oder telefonisch erfolgen. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs bei 4BM. Stornierungen nach Ablauf der Frist: Erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn oder erscheint der Auftraggeber nicht zum Termin („No-Show“), behält sich 4BM Blickenstorfer das Recht vor, eine pauschale Ausfallentschädigung von CHF 150.– in Rechnung zu stellen. Bereits entstandene Material- oder Fahrtkosten werden zusätzlich und gesondert verrechnet. Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber ist verpflichtet, den vereinbarten Termin einzuhalten oder rechtzeitig zu stornieren/umbuchen. Bei wiederholten kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen behält sich 4BM Blickenstorfer vor, weitere Terminbuchungen nur gegen Vorauszahlung anzunehmen. Rechtsgrundlage: Diese Regelungen stützen sich auf die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts, insbesondere Art. 97 ff. OR (Haftung bei Nichterfüllung). Vielen Dank für Ihr Verständnis
Kontaktangaben
+41 32 341 09 42
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