Belagsreparatur und Sanierung
Reparieren und Sanieren von bestehenden Belägen aus Keramik, Naturstein, Holz, und Kunstharz
Beschreibung
Belagsreparaturen (Smart-Repair / Spot-Repair) Ob Einschlagloch oder Riss in einer keramischen Küchenbodenplatte oder ein scharfkantiger Gegenstand, der auf den Holzboden gefallen ist und ein unschönes „Loch“ hinterlassen hat – solche Schäden stören nicht nur optisch, sondern können langfristig auch den Belag beeinträchtigen. Eine vollständige Erneuerung des Belags ist in vielen Fällen aufwändig, laut, staubig und kostenintensiv. Smart-Repair- oder Spot-Repair-Verfahren bieten hier oft eine optisch ansprechende und deutlich günstigere Alternative. Zwar nicht 100 % unsichtbar, aber auch beim Austausch einzelner Holz- oder Keramikplatten – sofern noch vorhanden – bleiben Flickstellen für das geübte Auge häufig gut sichtbar. Liegt zudem unter dem Belag eine Abdichtung, kann ein punktueller Austausch technisch schwierig oder risikobehaftet sein. In solchen Fällen ist eine professionelle Reparatur – oder zumindest der Versuch – eine sinnvolle Lösung. Schäden werden vor Ort begutachtet, die Machbarkeit geprüft und auf Wunsch ein individuelles Angebot erstellt. Kostenloser Ersttermin: - Besichtigung vor Ort inkl. Aufnahme der Ist-Situation - Aufnahme der Schadensmasse - Inklusive Anfahrtsweg bis maximal 20 km ab Pieterlen (BE) - Erstellung eines individuellen Angebots für die Reparatur, sobald alle relevanten Punkte geklärt sind Weitere Dienstleistungen – nach Vereinbarung oder Aufwand: - Zusätzliche Besichtigungen oder technische Fachberatungen vor Ort oder per Videochat - Abklärungen mit Fachbetrieben, Herstellern oder Bauherrschaften - Entwicklung besonderer technischer Lösungen - Fachgerechte Ausführung der Reparatur oder Sanierung gemäss Angebot Ziel ist stets eine möglichst unauffällige und technisch einwandfreie Instandsetzung – als wirtschaftliche Alternative zum Platten Austausch.
Umbuchung & Kündigung
Widerrufsbelehrung und Stornierungsbedingungen (Art. 97 ff. OR) Widerruf und Umbuchung Terminbuchungen für Besichtigungen, Beratungen und Dienstleistungen können vom Auftraggeber bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn kostenlos widerrufen oder umgebucht werden. Der Widerruf bzw. die Umbuchung muss in Textform (E-Mail, SMS, schriftlich) oder telefonisch erfolgen. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs bei 4BM Blickenstorfer. Stornierungen nach Ablauf der Frist Erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn oder erscheint der Auftraggeber nicht zum Termin („No-Show“), behält sich 4BM Blickenstorfer das Recht vor, eine pauschale Ausfallentschädigung von CHF 150.– in Rechnung zu stellen. Bereits entstandene Material- oder Fahrtkosten werden zusätzlich und gesondert verrechnet. Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber ist verpflichtet, den vereinbarten Termin einzuhalten oder rechtzeitig zu stornieren/umbuchen. Bei wiederholten kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen behält sich 4BM Blickenstorfer vor, weitere Terminbuchungen nur gegen Vorauszahlung anzunehmen. Rechtsgrundlage Diese Regelungen stützen sich auf die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts, insbesondere Art. 97 ff. OR (Haftung bei Nichterfüllung). Vielen Dank für Ihr Verständnis
Kontaktangaben
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Bassbeltweg 13C, Pieterlen, Switzerland
